Erfahrene Rechtsanwälte beim Darlehenswiderruf
Kanzlei Stenz & Rogoz - Wir vertreten Sie bundesweit!

Wer wir sind

Wir sind ein Team bestehend aus kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälten. Unsere Kanzlei vertritt seit über 10 Jahren bundesweit Anleger und Bankkunden in Fragen rund um den Widerruf von Darlehensverträgen. Wir beraten Sie außergerichtlich und gerichtlichen aber auch in allein anderen Fragen rund um das Bankenrecht.

Unsere Leistungen

Egal, ob Sie rechtsschutzversichert sind oder nicht: Wir prüfen für Sie kostenfrei innerhalb von 48 Stunden, ob die Widerrufsbelehrung Ihres Kreditvertrages wirksam ist und ob Sie sich bei einer Refinanzierung die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung sparen können. Schicken Sie uns einfach Ihren Darlehensvertrag per E-Mail, Fax oder Post.



Profitieren Sie auch im Jahr 2024 vom Widerrufsjoker:

Europäische Rechtsprechung nutzen!

Sämtliche Widerrufsinformationen sind auf dem Prüfstand
Sämtliche Widerrufsinformationen sind auf dem Prüfstand

Der Europäische Gerichtshof hat mit  bahnbrechenden Urteilen die Rechte von Verbrauchern entscheidend gestärkt: Verbraucher können Darlehensverträge, die zwischen 2011 und 2020 abgeschlossen wurden in vielen Fällen auch heute noch erfolgreich widerrufen. Das erste Urteil betraf ein Immobiliendarlehen der Sparkasse. Gegenstand des zweiten Urteils waren Pkw-Finanzierungen bei der Volkswagen-Bank, der Skoda-Bank und der BMW-Bank. Die Urteile ermöglichen aber auch Kunden anderer Kreditinstitute, ihre Verträge zu widerrufen, da der Europäische Gerichtshof allgemeine Grundsätze zum Umfang der erforderlichen Belehrung von Verbrauchern geäußert hat.

 

Die Kanzlei Stenz & Rogoz wird Ihnen in maximal 48 Stunden eine kostenfreie Einschätzung geben, ob Sie mit Ihrem Darlehensvertrag von den EuGH-Urteilen profitieren.


Profitieren Sie vom Vorfälligkeitsjoker

Bankkunden können in vielen Fällen die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen

Mit Beschluss vom 28.06.2021 (Aktenzeichen: XI ZR 320/20) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Commerzbank vereinnahmte Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Kunden zurückzahlen muss. Die Regelungen im Darlehensvertrag über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung waren letztlich zu kompliziert. Damit wurde ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 01.07.2020 (Aktenzeichen: 17 U 810/19) vom höchsten deutschen Zivilgericht gehalten.

Aber nicht nur Commerzbank-Kunden können profitieren. Ähnliche verbraucherfreundliche Urteile sind in den letzten Monaten bereits gegen die Sparkasse und VR-Bank ergangen. 



Unserer Kanzlei bei Stiftung Warentest

Erneut berichtet Stiftung Warentest am 20.05.2021 über unsere Kanzlei
Erneut berichtet Stiftung Warentest am 20.05.2021 über unsere Kanzlei

Stiftung Warentest berichtete am 18.03.2019 über einen Hinweisbeschluss, der von der Kanzlei Stenz & Rogoz erwirkt wurde.
Stiftung Warentest berichtete am 18.03.2019 über einen Hinweisbeschluss, der von der Kanzlei Stenz & Rogoz erwirkt wurde.

Auch am 15.04.2020 wird die Kanzlei Stenz & Rogoz von Stiftung Warentest erwähnt.
Auch am 15.04.2020 wird die Kanzlei Stenz & Rogoz von Stiftung Warentest erwähnt.

Wiederholt berichtete Stiftung Warentest unter der Rubrik "So kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus" über Urteile, die unsere Kanzlei gegen die Sparkasse bzw. die Commerzbank erzielt hat. Die Beiträge können Sie nachlesen unter diesem Link.


Diese Darlehensverträge können Sie 2024 noch widerrufen:

  • Alle Darlehensverträge, die nach dem 29.07.2010 abgeschlossen wurden (die diesen Verträgen zugrunde liegende Belehrung heißt "Widerrufsinformation");
  • Alle Konsumentendarlehen (z.B. auch Pkw-Finanzierungen), unabhängig davon, wann sie geschlossen wurden;
  • Alle Darlehensverträge (unabhängig davon, wann sie abgeschlossen wurden), die überhaupt keine Widerrufsbelehrung oder Widerrufsinformation enthielten.

Vorteile eines Darlehenswiderrufs:

Diese Vorteile bringt der Widerruf mit sich:

 

Sie können Ihr Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ablösen bzw. zu aktuellen niedrigen Marktzinsen refinanzieren.

 

Sie müssen keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.

 

Sie realisieren erhebliche Zinsvorteile gegenüber der regulären Rückzahlung. 

Lesen Sie mehr zu den Vorteilen des Darlehenswiderrufs unter:


Wie sieht eine Widerrufsinformation aus?

Eine Standard-Widerrufsinformation sieht wie folgt aus:

 

Widerrufsinformation

 

Widerrufsrecht

Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen.

Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages, Angabe der für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat. 

Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Aus fertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

[…]

 

Widerrufsfolgen

Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von

 

XX,xx Euro

 

zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde. 


Die häufigsten Belehrungsfehler:

Mängel in der Widerrufsinformation führen zur Widerrufbarkeit des Darlehensvertrages
Mängel in der Widerrufsinformation führen zur Widerrufbarkeit des Darlehensvertrages

Wir stellen Ihnen 10 besonders häufig vorzufindende Mängel von Widerrufsinformationen bei Immobiliardarlehensverträgen, die zwischen 30.07.2010 und 20.03.2016 geschlossen wurden, vor. Dies soll aber nicht als abschließende Aufzählung begriffen werden. Senden Sie uns Ihren Darlehensvertrag einfach per Post, Mail oder Fax zu. Wir prüfen für Sie anhand der aktuellen Rechtsprechung kostenlos, ob Ihre Widerrufsbelehrung an Mängeln leidet.

Fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde

 

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.11.2016 (Aktenzeichen: XI ZR 434/15) wurde klargestellt,d ass der nachstehende Klammerzusatz in der Widerrufsinformation

"(z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für die Sparkasse/Bank zuständigen Aufsichtsbehörde)"

 

 zu einem beachtlichen Belehrungsfehler führen kann, wenn im Vertragstext entweder die Angabe der Aufsichtsbehörde oder aber die Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags fehlen.  

 

Mit dem zitierten Klammerzusatz haben viele Kreditinstitute (u.a. die SparkassenRaiffeisen- und VolksbankenMünchener Hypothekenbank und die PSD-Banken) versucht, den Begriff "Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB"  zu erläutern.

 

Ein Abdruck dieser Informationen in den AGB genügt übrigens laut Urteil des BGH vom 04.07.2017  in der Regel nur dann, wenn die AGB fest an den Darlehensvertrag geheftet waren. Eine Aufklärung im Preis- und Leistungsverzeichnis ist hingegen von vornherein unzureichend, meint das Hamburger Landgericht.

Verwirrende Verwendung von Singular- und Pluralformen bei der Anrede der Darlehensnehmer:

 

In vielen Widerrufsinformationen der Sparkassen und der Allianz Lebensversicherungs-AG wird nicht klar, welche Voraussetzungen und welche Folgen des Widerrufsrechts einen Darlehensnehmer und welche beide Darlehensnehmer gemeinsam treffen. So heißt es etwa in einer häufig verwendeten Belehrung der Sparkasse einerseits:

 

"Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen",

 

während später im Abschnitt "Widerrufsfolgen" zu lesen ist:

 

"Wenn Sie nachweisen, dass der Wert Ihres Gebrauchsvorteils niedriger war als der Vertragszins, müssen Sie nur den verminderten Betrag zahlen. "

 

Aufgrund dieses Perspektivwechsels muss sich bei Ehegatten jedoch der Eindruck aufdrängen, dass der Ehefrau von vornherein kein Widerrufsrecht zustand.

 

Mehr lesen unter:


Muster-Widerrufsschreiben

Um den Widerruf eines Darlehensvertrages zu erklären, benötigt man grundsätzlich nicht die Hilfe eines Rechtsanwaltes.

  

Wir stellen Ihnen anliegend zwei Musterwiderrufsschreiben zur Verfügung: 

  • Mit dem "einfachen" Widerrufsschreiben können Sie den Widerruf erklären. Das Darlehensverhältnis wandelt sich - sofern ein Widerruf noch möglich ist - in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis. Hierdurch gerät die Bank jeodch noch nicht mit der Rückzahlung der vereinnahmten Annuitäten und etwaigen Sondertilgungen in Verzug.
  • Mit dem "qualifizierten" Widerrufsschreiben können Sie die Bank auch in den Verzug setzen. Eine In-Verzug-Setzung bezüglich des Nutzungsersatzes ist jedoch nur mit einem  Berechnungsprogramm möglich. Die entsprechende Berechnung können wir gerne für Sie vornehmen.

 

Bitte bedenken Sie vor der Erklärung Ihres Widerrufs stets:

  • Widerrufen Sie nur, wenn Sie sich - notfalls auch kurzfristig innerhalb von 30 Tagen - refinanzieren können! Sprich: Die Refinanzierung muss gesichert sein.
  • Wenn Sie eine sog. Prolongation widerrufen, könnte es passieren, dass der ursprüngliche Darlehensvertrag wieder auflebt. Dieser hat u.U. höhere Zinsen. Der Widerruf muss also nicht immer vorteilhaft sein.
  • Schreiben Sie so wenig wie möglich zur Begründung des Widerrufs. Die Banken werden versuchen, Ihnen unlautere Motive zu unterstellen und den Widerruf als rechtsmissbräuchlich darzustellen.
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Einfaches Muster eines Widerrufsschreiben
Mit diesem Muster können Sie den Widerruf Ihres Darlehensvertrages erklären.
Einfaches Widerrufsschreiben Muster.pdf
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Qualifiziertes Muster Widerrufsschreiben
Mit diesem Schreiben können Sie den Widerruf Ihres Darlehensvertrages erklären und die Bank oder Sparkasse in den Verzug mit der Rückzahlung bringen.
Qualifiziertes Muster Widerrufsschreiben
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Was ist das ewige Widerrufsrecht?

Viele Darlehensverträge lassen sich auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen
Ewiges Widerrufsrecht

Wurden der Darlehensnehmer nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt oder enthielt der Darlehensvertrag nicht alle gesetzlichen Pflichtangaben, begann die 2wöchige Widerrufsfrist nie an zu laufen. Die Gerichte sprechen insofern vom sog. ewigen Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass der Darlehensnehmer seinen Darlehensvertrag auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss widerrufen und rückabwickeln kann.


Ist mein Widerruf verjährt oder verwirkt?

Auch Widerrufe können verwirken.
Verjährung oder Verwirkung des Widerrufs?

Viele Banken behaupten pauschal, der Widerruf sei infolge Zeitablaufs verwirkt" Richtig ist, dass ein Widerruf verwirken kann. Dies hat der BGH zwischenzeitlich geklärt. Bei noch laufenden Darlehensverträgen ist die Verwirkung jedoch keinesfalls die Regel, sondern eine krasse Ausnahme. Lediglich bei bereits abgelösten Darlehensverträgen muss man genauer prüfen.

 

Generell schließt die Verwirkung die „illoyal verspätete Inanspruchnahme eines Schuldners“ aus. Unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) setzt sie, insoweit der Verjährung ähnlich, eine zeitliche Grenze für die Rechtsausübung. Ein Recht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (sog. Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (sog. Umstandsmoment). Letzteres ist der Fall, wenn der Verpflichtete bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde. Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (so etwa BGH im Urteil vom 23.01.2014 (Az.: VII ZR 177/13, veröffentlicht in NJW 2014, 1230).


Abgasskandal und Widerruf

Widerruf von vom  Abgasskandal betroffener Verträge
Widerruf von vom Abgasskandal betroffener Verträge

Verbraucher, die ihren Pkw finanziert oder geleast haben, können den so genannten Widerrufsjoker ziehen: Denn deutsche Zivilgerichte nehmen seit Ende 2017 die Widerrufsbelehrungen bzw. Widerrufsinformationen von Pkw-Finanzierungsverträgen und PkW-Leasingverträgen sehr kritisch unter die Lupe.

 

 Dies bedeutet konkret: Der Pkw kann auch Jahre nach Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages zurückgegeben werden. Der Käufer oder Leasingnehmer schuldet nur die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Dieser ist in der Regel jedoch wesentlich geringer als der tatsächlich eingetretene Wertverlust des Fahrzeuges.

So hat das Landgericht Berlin in einem viel beachteten Urteil vom 05.12.2017 (Az.: 4 O 150/16) entschieden, dass ein Autokäufer von der Volkswagen Bank GmbH (im Weiteren: VW-Bank) nicht verständlich über die Möglichkeit der Kündigung aufgeklärt wurde. Auch eine hinreichende Darstellung der Berechnung einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung ließ der Vertrag vermissen. 

Ähnlich hatte bereits das Landgericht Arnsberg in seinem Urteil vom 17.11.2017 (Az.: 2 O 45/17) argumentiert. Das Landgericht Ellwangen hat die Linie der Rechtsprechung mit Urteil vom 25.01.2018 (Az.:  4 O 232/17) bestätigt. 

 

In einem aufsehenerregenden Urteil hat das LG Ravensburg am 07.08.2018 (Az.: 2 O 259/17) entschieden, dass ein Verbraucher, der seinen Autokreditvertrag bei der VW Bank wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung wirksam widerrufen hat, sämtliche gezahlten Raten zurückerhält und weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen muss.

 

Autokredite können - mit großen Vorteilen für den Käufer - daher in vielen Fällen auch noch im Jahr 2024 widerrufen und rückabgewickelt werden: Die finanzierende Bank muss dann den Pkw zurücknehmen und kann vom Käufer allenfalls linearen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer beanspruchen. Mit anderen Worten: Den hohen Wertverlust der ersten Lebensjahre eines Fahrzeuges tragen die Banken und nicht der Käufer. 

 

Bei finanzierten Verträgen ist der Widerruf des Darlehens der einfachere und günstigere Weg, sich von einem Autokauf wieder zu lösen, als Schadensersatz wegen erhöhter Abgaswerte (Stichwort: Abgasskandal) zu fordern.


Deckt meine Rechtsschutzversicherung einen Rechtsstreit?

Als besonderen Service bieten wir an, die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung  kostenfrei zu führen. Der Vorteil für Sie: Sie sparen Zeit und Ärger!

 

Viele Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten im Zusammenhang mit Darlehenswiderrufen, etwa Allianz, ARAG, Auxilia, Deurag, HUK-Coburg, HUK24, Roland, WGV.

 

Eine Besonderheit gilt bei Darlehensverträgen, mit denen ein Immobilienerwerb finanziert wurde. Die meisten Rechtsschutzversicherungen enthalten die sog. Bauherrenklausel. Das bedeutet, gedeckt sind nur Darlehensverträge, mit denen der Erwerb einer gebrauchten Immobilie zu Eigenwohnzwecken finanziert wurde.

Generell decken Rechtsschutzversicherungen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Darlehenswiderruf. Bei Immobiliardarlehensverträgen ist jedoch Voraussetzung, dass mit dem Darlehensvertrag eine Immobilie finanziert wurde, bei der es sich um eine Bestandsimmobilie (d.h. keinen Neubau) gehandelt hat und der Verbraucher diese zu Eigenwohnzwecken erworben hat. 

Die meisten Rechtsschutzverträge aus dem Jahr 2018 - wie etwa von der ARAG - sehen mittlerweile allerdings folgenden Ausschluss vor:

 

"Sie haben vor Beginn des Versicherungsschutzes einen Darlehens- oder Versicherungsvertrag geschlossen und üben ein Widerrufs- oder Widerspruchsrecht aus mit der Begründung, bei Abschluss des Darlehens- oder Versicherungsvertrags über das Widerrufs- oder Widerspruchsrecht gar nicht oder nur unzureichend aufgeklärt bzw. belehrt worden zu sein. Dies gilt auch dann, wenn Widerruf oder Widerspruch nach Abschluss des Rechtsschutzvertrags erfolgen."

 

Gerne schauen wir uns kostenfrei die Rechtsschutzbedingungen Ihrer  Versicherungsgesellschaft an. Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nehmen wir kostenfrei für Sie wahr.

 

Mehr zum Thema Rechtsschutzversicherung finden Sie hier:

Aktuelles

BGH: Kosten-Klausel in Riester-Verträge der Sparkasse ist unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat am 21.11.2023 eine Klausel in den Riester-Altersvorsorgeverträgen mit der Bezeichnung "S VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz (Sparkonto mit Zinsansammlung)" unwirksam ist (BGH XI ZR 290/22). Diese Klausel lautete

Die beklagte Sparkasse Günzburg-Krumbach verwendet in ihren Sonderbedingungen folgende Klausel:  "Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet." Diese hält der BGH für unklar und unverständlich.

Betroffen sind zahlreiche Riester-Verträge von Sparkassen aus dem ganzen Bundesgebiet. Vom BGH noch nicht entschieden wurde, ob auch Riester-Verträge der VR-Banken (die Verträge heißen meistens VR-RentePlus) unwirksam sind. 

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Rürup-Vertrag der Allianz erfolgreich widerrufen

Die Allianz muss einen sog. Rürup-Vertrag (Allianz BasisRente IndexSelect) wegen Widerrufs rückabwickeln. Der Bundesgerichtshof  hat mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 11.10.2023 (Aktenzeichen: IV ZR 41/22)

eine Entscheidung des Oberlandesgerichts  Stuttgart vom 20.01.2022 (Aktenzeichen: 7 U 46/21) bestätigt. Die Allianz, so der BGH, habe ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über einen möglichen Nutzungsherausgabeanspruch belehrt. Der Kunde konnte damit Jahre nach Vertragsschluss die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Eine Kündigung eines Rürup-Vertrages ist hingegen nicht möglich.

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18,4 % Zinsen können Wucher sein

Ein Darlehensvertrag mit einem Nominalzinssatz von 15,20 % und einem Effektivzinssatz von 18,40 % ist nach Ansicht des Landgerichts Erfurt (Urteil vom 15.05.2023, Aktenzeichen: 9 O 101/23) wegen Wucher sittenwidrig und nichtig, wenn es einem Darlehensnehmer ausbezahlt wird, der nur 2.000,00 € pro Monat verdient. Das Landgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung insbesondere einen Vergleich zwischen dem Zins und der EWU-Zinsstatistik für Konsumentenkredite mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren (SUD 114) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses herangezogen. Weicht dieser um 100 % ab, ist von Sittenwidrigkeit auszugehen.

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30.06.2023: Muss Corona-Soforthilfe zurückbezahlt werden?

Die Frist zur Überprüfung der Voraussetzungen der Corona-Soforthilfen und ggf. der (teilweisen) Rückzahlung der empfangenen Unterstützungszahlung läuft am 30.06.2023 aus. Hiervon betroffen sind viele bayerischen Friseurinnen und Friseure, Gastronome und Hoteliers.

Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Unternehmer, die sich gegen die Rückzahlung wenden. Im Mai und Juni 2020 haben diese im guten Glauben, die Soforthilfen nicht zurückzahlen zu müssen viele Überstunden geleistet, um ihre Kunden zu bewirten oder ihnen den langersehnten Haarschnitt zu verschaffen. 3 Jahre nach Ende der ersten Pandemie sollen sie deswegen Corona-Soforthilfen zurückbezahlen. Das kann nicht sein!

Weitere Informationen finden Sie unter 

https://www.kanzlei-hersbruck.de/rechtsgebiete/corona/.