Widerruf auch bei bereits abgelöstem Darlehensvertrag möglich

Das OLG Hamm hat in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Az.: I-31 U 155/14, 31 U 155/14) klargestellt, dass auch ein bereits abgelöstes Darlehen noch widerrufen werden kann. Zur Begründung führte es aus:


"Ohne Erfolg beruft sich die [b]eklagte [Bank] darauf, dass das Widerrufsrecht des Klägers durch die im Jahr 2009 erfolgte Vertragsaufhebung gegenstandslos geworden sei. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht einem Widerruf des Vertrags nicht entgegen, dass dieser Vertrag durch einen weiteren Vertrag abgelöst worden ist. Da dem Kläger keine korrekte Widerrufsbelehrung erteilt worden ist, kann der Widerruf - unbefristet - erfolgen. Dies gilt selbst dann, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist. Die gegenteilige Ansicht würde dem Gedanken des Verbraucherschutzes nicht gerecht."