(zuletzt bearbeitet am 05.01.2024)
Um den Widerruf eines Darlehensvertrages zu erklären, benötigen Sie noch nicht die Hilfe eines Rechtsanwaltes. Laden Sie sich kostenfrei ein entsprechendes Muster-Widerrufsschreiben herunter. Dieses können Sie unkompliziert selbst ausfüllen und an Ihre Bank oder Sparkasse versenden.
Optimal wäre es, Ihre Bank oder Sparkasse mit dem Widerrufsschreiben zugleich wirksam in den Verzug zu setzen. Dann muss die Bank Ihnen auch Zinsen zahlen. Leider gestaltet sich dies etwas schwieriger: Hierzu ist nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs die Bank bzw. Sparkasse aufzufordern, die vom Kunden bezahlten Annuitäten und Sondertilgungen zuzüglich Nutzungsersatz herauszugeben. Insofern hat der BGH in seinem Urteil vom 21.02.2017 (Aktenzeichen: XI ZR 467/15) klargestellt:
"Die Klägerin benötigte keine Auskünfte von der Beklagten, um eine Ungewissheit hinsichtlich der Höhe ihrer Ansprüche aus § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB zu beseitigen. Deshalb greift zu ihren Gunsten nicht der allgemeine Grundsatz, dass der auskunftspflichtige Schuldner durch eine unbezifferte, einem zulässigen Antrag in einer Stufenklage entsprechende Mahnung in Verzug kommt."
Wir stellen Ihnen daher zwei Musterwiderrufsschreiben zur Verfügung:
Bitte bedenken Sie vor der Erklärung Ihres Widerrufs stets:
Haben Sie Beratungsbedarf? Wir helfen Ihnen gerne! Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos!