Muster-Widerrufsschreiben: Damit gelingt der Widerruf Ihres Darlehensvertrages

(zuletzt bearbeitet am 05.01.2024)

Mit unseren Musterschreiben widerrufen Sie erfolgreich Ihren Darlehensvertrag
Mit unseren Musterschreiben widerrufen Sie erfolgreich Ihren Darlehensvertrag

Um den Widerruf eines Darlehensvertrages zu erklären, benötigen Sie noch nicht die Hilfe eines Rechtsanwaltes. Laden Sie sich kostenfrei ein entsprechendes Muster-Widerrufsschreiben herunter. Dieses können Sie unkompliziert selbst ausfüllen und an Ihre Bank oder Sparkasse versenden. 

 

Optimal wäre es, Ihre Bank oder Sparkasse mit dem Widerrufsschreiben zugleich wirksam in den Verzug zu setzen. Dann muss die Bank Ihnen auch Zinsen zahlen. Leider gestaltet sich dies etwas schwieriger: Hierzu ist nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs die Bank bzw. Sparkasse aufzufordern, die vom Kunden bezahlten Annuitäten und Sondertilgungen zuzüglich Nutzungsersatz herauszugeben. Insofern hat der BGH in seinem Urteil vom 21.02.2017 (Aktenzeichen: XI ZR 467/15) klargestellt:

 

"Die Klägerin benötigte keine Auskünfte von der Beklagten, um eine Ungewissheit hinsichtlich der Höhe ihrer Ansprüche aus § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB zu beseitigen. Deshalb greift zu ihren Gunsten nicht der allgemeine Grundsatz, dass der auskunftspflichtige Schuldner durch eine unbezifferte, einem zulässigen Antrag in einer Stufenklage entsprechende Mahnung in Verzug kommt."

 

Wir stellen Ihnen daher zwei Musterwiderrufsschreiben zur Verfügung: 

  • Mit dem einfachen Widerrufsschreiben können Sie den Widerruf erklären. Das Darlehensverhältnis wandelt sich - sofern ein Widerruf noch möglich ist - in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis. Hierdurch gerät die Bank jedoch noch nicht mit der Rückzahlung der vereinnahmten Annuitäten und etwaigen Sondertilgungen in Verzug.
  • Mit dem qualifizierten Widerrufsschreiben können Sie die Bank auch in den Verzug setzen. Eine In-Verzug-Setzung bezüglich des Nutzungsersatzes ist jedoch nur mit einem  Berechnungsprogramm möglich. Die entsprechende Berechnung können wir gerne für Sie vornehmen.

Bitte bedenken Sie vor der Erklärung Ihres Widerrufs stets:

  • Widerrufen Sie nur, wenn Sie sich - notfalls auch kurzfristig innerhalb von 30 Tagen - refinanzieren können! Sprich: Die Refinanzierung muss gesichert sein.
  • Wenn Sie eine sog. Prolongation widerrufen, könnte es passieren, dass der ursprüngliche Darlehensvertrag wieder auflebt. Dieser hat u.U. höhere Zinsen. Der Widerruf muss also nicht immer vorteilhaft sein.
  • Schreiben Sie so wenig wie möglich zur Begründung des Widerrufs. Die Banken werden versuchen, Ihnen unlautere Motive zu unterstellen und den Widerruf als rechtsmissbräuchlich darzustellen.

 

Haben Sie Beratungsbedarf? Wir helfen Ihnen gerne! Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos!

 

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Einfaches Widerrufsschreiben
Mit diesem einfachen Schreiben widerrufen Sie Ihren Darlehensvertrag.
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Qualifiziertes Widerrufsschreiben
Mit diesem Schreiben können Sie widerrufen und zusätzlich Ihre Bank oder Sparkasse in den Verzug zu setzen.
Qualifiziertes Muster Widerrufsschreiben
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