Nach einer jahrlangen Tiefständen steigen die Zinsen seit XX wieder. Auf der Homepage der Deutschen Bundesbank kann man diverse Zinsreihen abrufen:
Ausgewählte Zinsstatistiken zum Download:
Während die frühere Rechtsprechung auf den (sich aus der Statistik ablesbaren) marktüblichen Zins bei Vertragsabschluss orientiert hat, ist es Ende 2014 zu einem Umdenken gekommen: Rechtsprechung und Literatur haben endlich anerkannt, dass die Zinsvorteile des Verbrauchers für die Zeit, während der er über die Darlehensvaluta verfügte, nicht starr sind sondern monatsweise anzupassen sind. Dies bedeutet: Die Nutzungsvorteile der Verbraucher sind regelmäßig wesentlich geringer als die von diesen bezahlten Vertragszinsen!