Der Widerruf von Darlehensverträgen

Aufgrund einer im Februar 2016 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzesänderung endete das "ewige Widerrufsrecht" für Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden, bereits am 20.06.2016 um 24.00 Uhr! 

 

Neue Verträge - also solche, die nach dem 10.06.2010 geschlossen wurden - können aber auch heute noch widerrufen werden, soweit die Widerrufsinformation Fehler enthält.

 

Auf den folgenden Seiten (bitte klicken Sie oben auf die Schaltfläche "Der Widerruf") finden Sie Widerrufsbelehrungen und Widerrufsinformationen verschiedener Banken und Sparkassen, die fehlerträchtig sind sowie die Einschätzung unserer Kanzlei hierzu.