Sind außergerichtliche Bemühungen erfolglos, besprechen wir mit Ihnen, ob Sie den Klageweg beschreiten sollten.
Nach unserer Erfahrung bestehen Kreditinstitute meistens auf ihrem Standpunkt, dass die von ihnen verwendeten Widerrufsbelehrungen richtig sind. Dies steht freilich im Widerspruch zur Studie der
Verbraucherzentrale Hamburg, wonach rund 80 % der Belehrungen fehlerhaft sind.
Daher führt in den Darlehenswiderrufsfällen oftmals kein Weg an der Klage vorbei. Vorab klären wir Sie natürlich über die Erfolgsaussichten einer Klage sowie das Kostenrisiko umfassend
auf.
Übrigens: Wenn Sie obsiegen, muss der Gegner sämtliche gerichtlichen Kosten tragen!