Gute Gründe für einen Widerruf

Banken und Sparkassen sind seit dem 01.11.2002 (vgl. Art. 229 § 9 EGBGB) verpflichtet, Verbraucher über ihr Widerrufsrecht umfassend, unmissverständlich und eindeutig in hervorgehobener und deutlich gestalteter Form aufzuklären. Seit dem Jahr 2010 ist die Belehrung sogar Teil der Pflichtangaben, die in den Darlehensvertrag aufzunehmen sind.

 

Laut einer Studie der Verbraucherzentrale Hamburg erfüllen sage und schreibe rund 80 %  der Widerrufsbelehrungen diese Vorgaben nicht! Dies führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Man spricht insofern vom "ewigen Widerrufsrecht".

 

Der erfolgreiche Widerruf eines Darlehens kann für Sie erhebliche Vorteile haben:

  • Sie können sich von Ihrem Darlehen kurzfristig lösen!
  • Sie müssen keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen!
  • Die Bank muss in vielen Fällen Zinsvorteile aufgrund der von Ihnen gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen an Sie auskehren. Die Berechnung ist sehr kompliziert, hat aber für unsere Mandanten oftmals eine überraschende Wirkung. So kann bei einem 50.000,- € Darlehen der Zinsvorteil der Bank leicht zwischen 5.000,- und 10.000,- € betragen. Diesen Betrag muss Ihnen die Bank natürlich zurückzahlen. Eine Ausnahme gilt hiervon nur bei Immobiliardarlehensverträgen, die seit dem 13.06.2014 geschlossen wurden. Für diese Verträge gilt § 357a Abs. 3 BGB, wonach Verbraucher seither keinen Anspruch mehr auf Nutzungsersatz haben.