Mit Urteil vom 09.09.2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der verbundenen Rechtssache C-33/20, C-155/20 und C-187/20 die Rechte von Verbrauchern erneut gestärkt:
So genannte Konsumentenkredite müssen bezüglich Verzugszinsen und Vorfälligkeitszinsen für die Kunden transparent und leicht nachvollziehbar sein. Die vom EuGH monierten Vertragsformulierungen sind in praktisch allen deutschen Konsumentenkrediten - auch in solchen der Targobank - seit 2017 enthalten. Die Folge: Sie können auch noch heute viele Verträge widerrufen und erhalten teure Gebühren für Makler und Kreditausfallversicherungen zurückerstattet.
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