Jedes Kreditinstitut hat seine Widerrufsbelehrungen seit 2002 immer wieder geändert. Bei den nachfolgenden aufgeführten Belehrungen handelt es sich um
einige ausgewählte Exemplare, die unserer Kanzlei in den letzten Monaten zur Prüfung vorgelegt wurden. Sämtliche Belehrungen hier aufzuführen, würde den Rahmen sprengen. Dies
bedeutet nicht, dass die anderen Belehrungen fehlerfrei sind. Denken Sie daran: Laut einer Studie der Verbraucherzentrale Hamburg erfüllen sage und schreibe rund 80 % der
Widerrufsbelehrungen die von den Gerichten formulierten Vorgaben nicht.
WIDERRUFSBELEHRUNG
(Entfällt bei Darlehen zum Zwecke einer bereits ausgeübten gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit)
Jeder Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt dieser Belehrung und einer Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrages ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Darlehensnehmer diese Belehrung und eine Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Der Widerruf ist zu richten an:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen Leistungen zurückzugewähren [...]
Stellungnahme der Kanzlei Stenz & Rogoz:
Diese Widerrufsbelehrung ist bereits falsch, weil dem Darlehensnehmer nicht mitgeteilt wird, an wen der Widerruf zu richten ist. Dies stellt einen eklatanten Fehler der Belehrung dar!
Widerrufsbelehrung (zum Darlehensvertrag)
Jeder Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) widerrufen.
Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Santander Consumer Bank den Darlehensantrag angenommen hat, sowie den Darlehensnehmern eine Vertragsurkunde, den schriftlichen Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages mit den jeweils darin enthaltenen gesetzlichen Informationspflichten zur Verfügung gestellt hat und die Darlehensnehmer von der Annahme des Darlehensantrages Kenntnis erhalten haben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Santander Consumer Bank AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach, Telefax-Nr. 0180/5556127 (14 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, ggf. Mobilfunknetze abweichend).
[...]"
Stellungnahme der Kanzlei Stenz & Rogoz:
Die Widerrufsbelehrung erfüllt unserer Ansicht nach die Vorgaben des Bundesgerichtshof aus mehreren Gründen nicht: Zunächst hat die Santander Bank 2008 ein oftmals ein zu kleines Schriftbild verwendet. Dabei ist schon lange anerkannt, dass eine Widerrufsbelehrung, die im Kleindruck gehalten ist, ihren Zweck verfehlt, weil sie dann vom Verbraucher leicht für unwichtig gehalten wird (so bereits im Staudinger Kommentar zum BGB (2012) bei § 495, Rn. 26 nachzulesen). Darüber hinaus dürfte die Belehrung bereits deshalb falsch sein, weil der Zugang eines etwaigen Fax-Widerrufs der Verbraucher dadurch erschwert wurde, dass lediglich eine kostenpflichtige 0180-Nummer angegeben wurde.