Das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 14 U 2439/14) wird am 05.10.2015 über eine besonders häufig von den Sparkassen verwendete Widerrufsbelehrung verhandeln. Dem Oberlandesgericht liegt eine klageabweisende Entscheidung der 10. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zugrunde. Ein Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO erging nicht, sodass die Kanzlei Stenz & Rogoz erwartet, dass sich auch das OLG Nürnberg den oben zitierten Gerichten anschließen wird.
Update (05.10.2015): Einen Bericht über die Verhandlung finden Sie hier.