Darlehensverträge können immer noch widerrufen werden!

Der Deutsche Bundestag hat zwar entschieden, dass das vormals als "ewige Widerrufsrecht" oder "Widerrufsjoker" bezeichnete Recht der Verbraucher, Darlehensverträge zu widerrufen am 20.06.2016 um 24.00 Uhr endete. Diese Änderung betraf allerdings nur Verbraucherdarlehensveträge, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden, Für neuere Darlehensverträge bleibt der Widerruf grundsätzlich noch möglich. Unsere Kanzlei berät Sie bis dahin weiterhin ausführlich, ob Ihr Vertrag widerrubar ist und welche Vorteile eine vorzeitige Beendigung mit sich bringt.