Die kontrovers diskutierte Fußnoten-Belehrung (sog. Fürbacher-Belehrung) ist auf Revision der Sparkasse Nürnberg mittlerweile Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XI ZR 564/15). Die Kläger werden vom dem am BGH zugelassenen Rechtsanwalt Thomas Kofler vertreten, der in ihrem Auftrag am 13.05.2016 Anschlussrevision eingelegt hat. Hintergrund der Anschlussrevision ist, dass das OLG Nürnberg die Klage zwar zugesprochen, jedoch die Berechnung des Rückabwicklungssaldos nur teilweise bestätigt hatte. Der Verhandlungstermin findet am 12.07.2016 um 9.00 Uhr statt.
Einer Pressemeldung der Beck-Redaktion zufolge hat nunmehr auch das Landgericht Kiel die beim BGH anhängige Fußnoten-Belehrung der Sparkasse für unwirksam erklärt. Das Verfahren beim Landgericht Kiel wurde unter dem Aktenzeichen 8 O 150/15 geführt, ist jedoch (noch) unveröffentlicht.