BGH: Widerruf von KfW-Verträgen

Mit seinem Urteil vom 25.04.2017 hat der BGH viele Fragen rund um den Widerruf von Darlehensverträgen beantwortet (Az.: XI ZR 573/15). Besonders interessant sind die Abschnitte, in denen sich der BGH mit der Frage der Berechnung von Rückabwicklungsschuldverhältnissen (insb. zu sog. KfW-Verträgen) sowie der Frage, ob die Bank Kapitalertragssteuer einbehalten darf, beschäftigt.

Nachdem das Urteil erst heute veröffentlicht wurde, kann eine detaillierte Auswertung noc nicht erfolgen. Zum Nachlesen ist es aber bereits hier abrufbar.

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Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.04.2017 (Az.: XI ZR 573/15)
BGH_25.04.2017_XI_ZR_573.pdf
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