Widerrufsbelehrungen der Dresdner Bank

Jedes Kreditinstitut hat seine Widerrufsbelehrungen seit 2002 immer wieder geändert. Bei den nachfolgenden aufgeführten Belehrungen handelt es sich um einige ausgewählte Exemplare, die unserer Kanzlei in den letzten Monaten zur Prüfung vorgelegt wurden. Sämtliche Belehrungen hier aufzuführen, würde den Rahmen sprengen. Dies bedeutet nicht, dass die anderen Belehrungen fehlerfrei sind. Denken Sie daran: Laut einer Studie der Verbraucherzentrale Hamburg erfüllen sage und schreibe rund 80 %  der Widerrufsbelehrungen die von den Gerichten formulierten Vorgaben nicht.


2005 verwendete Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Nach Muster gemäß § 14 der BGB - Informationspflichten-Verordnung

 


Widerrufsrecht


Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Dresdner Bank AG


[…]

 

Widerrufsfolgen


Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. 


[In manchen Widerrufsbelehrungen hat die Dresdner Bank noch folgenden Zusatz aufgenommen]


Besonderer Hinweis


Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. 


Ihre Dresdner Bank AG


Stellungnahme der Kanzlei Stenz & Rogoz:


Der BGH hat hierzu bereits in seinem Urteil vom 09.12.2009 (Az.: VIII ZR 219/08) wie folgt Stellung genommen:


"Der Verbraucher kann wegen des verwendeten Worts „frühestens” der Klausel zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, wird jedoch darüber im Unklaren gelassen wird, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt." 

 

In der Praxis berufen sich die Banken häufig darauf, dass die oben genannte Widerrufsbelehrung einem amtlichen Muster bzw. Vordruck (nämlich der so genannten BGB-Informationspflichten-Verordnung) entspricht. Die Banken nehmen für sich damit eine Art Vertrauensschutz in Anspruch.


Wir haben jedoch Zweifel, ob die von der Dresdner Bank verwendete Widerrufsbelehrung diesem Muster vollständig entspricht. Dies wäre jedoch notwendig. Denn der Bundesgerichtshof hat in seinem jüngsten Urteil zu der streitgegenständlichen Thematik (Az.: II ZR 109/13; veröffentlicht in NJW 2014, 2022) in Rz. 15 seine Rechtsprechung mit unzweideutigen Worten wie folgt zusammengefasst:

 

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH greift die Schutzwirkung des § 14 I, III BGB-InfoV aF grundsätzlich nur ein, wenn der Verwender ein Formular verwendet, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht […] Bei vollständiger Verwendung kann sich der Verwender auf die in § 14 I, III BGB-InfoV aF geregelte Gesetzlichkeitsfiktion auch dann berufen, wenn das Muster fehlerhaft ist und den gesetzlichen Anforderungen des § 355 II BGB aF an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht genügt […]“ 


Die Abweichung ist jedenfalls bei den Widerrufsbelehrungen mit dem von der Dresdner Bank oben aufgeführten "Besonderen Hinweis" häufig offensichtlich. Dieser ist nämlich nur bei einem sog. Fernabsatzvertrag aufzunehmen. In der Regel lagen bei der "Beraterbank" solche Fallkonstellationen gerade nicht vor.


2008 verwendete Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung - Nach Muster gemäß § 14 der BGB - Informationspflichten-Verordnung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Dresdner Bank AG

[…]

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. 


Stellungnahme der Kanzlei Stenz & Rogoz:

Die 2008 verwendete Widerrufsbelehrung erfüllt die von der Rechtsprechung formulierten Vorgaben unserer Ansicht in mehrfacher Hinsicht nicht. Neben den Ausführungen zur 2005er Belehrung fällt hier besonders auf, dass die Dresdner Bank oftmals ein viel zu kleines Schriftbild verwendet hat. Dabei ist schon lange anerkannt, dass eine Widerrufsbelehrung, die im Kleindruck gehalten ist, ihren Zweck verfehlt, weil sie dann vom Verbraucher leicht für unwichtig gehalten wird (so bereits im Staudinger Kommentar zum BGB (2012) bei § 495, Rn. 26 nachzulesen).