Außergerichtliche Vertretung

Sollten Sie sich nach einem kostenfreien anwaltlichen Vorgespräch dazu entschließen, unsere Kanzlei zu mandatieren, beginnt unsere rechtsanwaltliche Tätigkeit normalerweise mit einer außergerichtlichen Vertretung. Das heißt, wir widerrufen für Sie den Kreditvertrag oder - falls Sie bereits selbst den Widerruf erklärt haben - nehmen mit der Bank Kontakt auf und versuchen, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen.

 

Natürlich ist eine rechtsanwaltliche Tätigkeit nicht kostenlos. Grundsätzlich richten sich die Anwaltsgebühren nach dem so genannten Gegenstandswert. Das ist salopp ausgedrückt, der Betrag, "um den es geht". Je höher dieser ist, desto höher sind auch die Rechtsanwaltsgebühren. Die Höhe ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Bevor Sie uns mandatieren, klären wir darüber auf, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.

 

In vielen Fällen ist es jedoch möglich, eine Rechtsschutzversicherung für den Widerruf des Darlehensvertrages für Sie zu gewinnen. In diesem Fall zahlen Sie lediglich Ihre Selbstbeteiligung (diese beträgt i.d.R. 150,- €).

 

In anderen Fällen müssen nicht Sie sondern Ihr Gegner unsere Rechtsanwaltsgebühren tragen, etwa (im Fall eines berechtigten Widerrufs), wenn die Bank Ihren Widerruf nicht anerkannt hat.